OKP Abrechnung
Bedingungen, was müssen Sie wissen und beachten:
Damit wir Ihre Behandlungen mit der Krankenkasse abrechnen können, benötigen wir zwingend das von Ihrem Arzt ausgefüllte Formular "Verordnung zur Podologie". Ohne die Überweisung durch Ihren Arzt dürfen wir keine Leistungen nach OKP abrechnen. Ebenfalls müssen Sie Ihre Versicherungskarte mitbringen und eine gültige e-Mail Adresse hinterlegen, damit wir Ihre Daten erfassen und Ihnen die Abrechnungskopie zukommen lassen können.
Die Arztüberweisung ist durch den Patienten, ohne Aufforderung unsererseits, jährlich neu einzuholen. Fehlt eine aktuell gültige Überweisung, stellen wir die Behandlung dem Patienten in Rechnung.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema "Abrechnung über die Krankenkassen" haben, stehen wir Ihnen gerne via e-Mail oder Telefon zur Verfügung.
hallo(at)podologie-baumgartner.ch
Telefon: 052 317 15 30